Weiterbildung in der Sozialpsychiatrie

Maßnahme im Überblick

Mit dieser Weiterbildung sprechen wir Sie als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in einer Einrichtung der Sozialpsychiatrie an und qualifizieren Sie für einen staatlich anerkannten Abschluss.  

Die Weiterbildung basiert auf den Leitlinien der UN-BRK und orientiert sich an den Prinzipien der Personenzentrierung, der Lebensweltbezogenheit sowie der Sozialraumorientierung.  

Grundlagen der Weiterbildung sind darüber hinaus der „Landesrahmenvertrag für Mecklenburg-Vorpommern nach § 131 Abs. 1 SGB IX für Leistungen der Eingliederungshilfe“ sowie die „Ordnung über die Weiterbildung in der Sozialpsychiatrie“. 

 

  • Mitarbeitende in Einrichtungen der Sozialpsychiatrie, die über eine abgeschlossene Ausbildung in einem medizinischen, sozialen oder pädagogischen Beruf verfügen 

  • Angehörige anderer Berufsgruppen, die mindestens ein Jahr in einer der folgenden Einrichtungen tätig sind: Klinische Psychiatrie, Sozialpsychiatrischer Dienst, Komplementäre Psychiatrie, Suchterkrankungen 

Nach Anlage 1 Teil B WOSozPs erstreckt sich der betriebliche Maßnahmenanteil auf insgesamt 1.600 Zeitstunden, von denen 1.300 Stunden am eigenen Arbeitsplatz absolviert werden sowie zwei Praktika mit jeweils 150 Stunden in externen Praxiseinrichtungen der Bereiche: 

  • klinische Psychiatrie 
  • sozialpsychiatrischer Dienst 
  • komplementäre Psychiatrie 
  • Suchtkrankenbetreuung. 

Für Teilnehmende, deren Arbeitsbereich eine Einrichtung der Sozialpsychiatrie ist und die noch keine Berufserfahrung in der klinischen Psychiatrie nachweisen können, ist das Praktikum in der klinischen Psychiatrie verpflichtend.  

Die Maßnahme wird berufsbegleitend umgesetzt. Der theoretische Unterricht findet in der Regel mit einer Woche im Monat (40 Theoriestunden) von Montag bis Freitag statt. Der Unterricht ist als Blended-Angebot konzipiert, d. h. dass einzelne Inhalte mittels Online-Unterricht angeboten werden (können). Die Laufzeit umfasst mindestens 18 Monate. 

Zwischen den Theorieblöcken ist der betriebliche Maßnahmenteil angelegt. Der Ablauf der Maßnahme ist im Kalendarium ersichtlich. 

Die Planung der Praktika erfolgt in Abstimmung mit der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer, der delegierenden Einrichtung sowie für die externen Praktika mit unseren kooperierenden Einrichtungen.  

  • Nachweis über 750 Stunden theoretischen Fachunterricht, davon 150 Stunden für angeleitetes Selbstlernen und Arbeit in Lerngruppen
  • Nachweis über 1.300 Stunden Praktikum am eigenen Arbeitsplatz und 2 Praktika mit je 150 Stunden in externen Praktikumseinrichtungen 
  • Praktikumsberichte / Projektarbeit 
  • Erfolgreich bestandene prüfungsrelevante Hausarbeit 
  • Erfolgreich absolvierte schriftliche Prüfung 
  • Erfolgreich absolvierte mündliche Prüfung: Verteidigung der Hausarbeit sowie Fachfragen 

Staatlich anerkannter Abschluss als Fachkraft für Sozial- und Gemeindepsychiatrie 

5.865,00 €  

  • mittels Bildungsgutschein durch Förderung der Agentur für Arbeit und Jobcenter möglich 
  • Bildungsprämie des Bundes 

Rechtlicher Hintergrund der Weiterbildung ist die für Mecklenburg-Vorpommern gültige „Ordnung über die Weiterbildung in der Sozialpsychiatrie (WOSozPs) vom 8. Dezember 1995, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 19.02.2010“.  

Daneben berücksichtigt die Qualifizierung die Anforderungen aus §§ 97, 124 SGB IX sowie die des Landesrahmenvertrages für Mecklenburg-Vorpommern nach § 131 Absatz 2 SGB IX für Leistungen der Eingliederungshilfe. 

Kursinhalte und Stunden:

Themengebiete Stunden
Die Gruppe als Lernfeld
Gruppenarbeit zur Einführung in den Lehrgang
40
Sozialpädagogische und soziologische Grundlagen
Menschliche Grundbedürfnisse und ihre Entfremdung
Gesellschaftliche Einflussmöglichkeiten und Grenzen
Selbst- und Fremdbestimmung
Grundlagen der Ethik
Sozialpädagogische Methoden
Psychosoziale Tätigkeitsfelder
70
Grundlagen der Psychologie
Allgemeine Psychologie
Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie
Klinische Psychologie
60
Sozialpsychiatrie
Geschichte der Psychiatrie
Säulen in der Behandlung und Betreuung psychisch Kranker, Behinderter sowie Suchtkranker
Stationäre Einrichtungen
Sozialpsychiatrischer Dienst
Komplementäres Rehabilitationssystem, z. B. Kontakt-, Begegnung- und Tagesstätten, betreutes Wohnen, Selbsthilfegruppen
Hilfen zur Arbeit, z. B. Werkstätten für Behinderte, Selbsthilfefirmen, begleitende Hilfen im Arbeits- und Berufsleben
Angehörigenarbeit / Selbsthilfegruppen
80
Psychische und psychosomatische Störungen und Erkrankungen
Psychische Störungen und Erkrankungen einschließlich Neurosenlehre
Psychosomatische Erkrankungen
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Gerontopsychiatrie
Geistige Behinderungen
Diagnoseverfahren
80
Suchterkrankungen
Epidemiologie und Definition
Alkoholismusformen und Theorien
Diagnostik und Therapie des Alkoholismus
Andere Suchtformen (z. B. Medikamentensucht, illegale Drogen, Spielsucht, Essstörungen)
Spezielle Therapieformen
Prävention
50
Therapie und andere Hilfestellungen
Familienarbeit
Einzel- und Gruppentherapien
Medikamentöse Therapie, insb. Psychopharmaka
Krisenintervention
70
Umgang mit Stresserleben und Konflikten
Konflikte
Stresskonzepte
Stresskontrolle und Stressbewältigungsstrategien in Verbindung mit gruppendynamischen Prozessen
Burn-out-Syndrom
30
Supervision und Praxisanalyse
Labilisierung bestehender Verhaltensweisen
Entwicklung und Reflexion von Orientierungsgrundlagen
Gesprächsführung
Feedback zum verbalen und nonverbalen Verhalten
Analyse von Gruppen- und Interaktionsprozessen
Praxisanalyse (Selbsterfahrung und Fallbeispiele)
90
Beschäftigungs- und Bewegungstherapie
Kreatives Gestalten (Farb- und Formgestaltung)
Umgang mit Musik, Tanz und Kunst
Entspannung, Sport, Spiel, Körperschule
50
Ausgewählte Aspekte der psychiatrischen Krankenpflege
Ganzheitliche Sicht in der psychiatrischen Krankenpflege
Pflegeprozess
Pflegestandards
Krankenbeobachtung in der Psychiatrie
Spezielle Krankenpflege bei Patient*innen mit Neurosen, Psychosen und Persönlichkeitsstörungen, Suchterkrankungen und geistigen Behinderungen
20
Recht
Sozialrecht
Sozialversicherung
Ausgewählte Rechtsgebiete der Praxis, z. B. Verwaltungsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Haftungsrecht sowie Schweigepflicht
Betreuungsgesetz, Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (PsychKG)
50
Zur Verteilung auf die Themengebiete 1 bis 12
60