Betreuungsassistent*in

Maßnahme im Überblick

Die generalistische Pflegeausbildung macht Sie zu einer echten Expertin bzw. zu einem echten Experten in allen Bereichen der Pflege. Sie sind Bezugsperson für Menschen aller Altersklassen, werden dringend gebraucht und können sich jeden Tag neu beweisen. Was Sie brauchen, ist ein Herz für Menschen, die Ihre Hilfe benötigen. 

Als Pflegefachfrau bzw. -mann tragen Sie eine hohe Verantwortung, denn Sie bestimmen mit Ihrem Wissen und Ihrer Zuwendung das Wohl der Patient*innen, Klient*innen und Bewohner*innen entscheidend mit. Je nachdem, ob Sie gern in einem Krankenhaus, in der ambulanten oder stationären Altenpflege oder in der Kinderkrankenpflege tätig werden möchten – legen Sie dafür den Grundstein und werden Pflegefachfrau oder -mann.

Sie erwartet eine fundierte dreijährige Ausbildung mit theoretischem und praktischem Unterricht. Unser erfahrenes Dozententeam vermittelt Ihnen die notwendigen theoretischen Inhalte und in den Praxiseinrichtungen lernen Sie direkt im Arbeitsfeld der stationären und ambulanten Pflege. Und: Mit der garantierten Ausbildungsvergütung macht das Lernen gleich noch einmal so viel Spaß! 

  • Erstauszubildende
  • Interessierte an einer beruflichen Perspektive in der Pflege
  • Gesundheitliche und persönliche Eignung
  • Mittlerer Schulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss oder
  • Hauptschulabschluss und 2-jährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • Erfolgreich abgeschlossene mind. anderthalbjährige landesrechtlich geregelte Ausbildung in der Pflegehilfe
  • Schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf und beruflichem Werdegang

Zwischenprüfung nach § 6 Absatz 5 des Pflegeberufegesetzes zur Ermittlung des Ausbildungsstandes zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels

Abschlussprüfungen: mündlich, schriftlich und praktische Prüfung

Staatlich anerkannte Pflegefachfrau bzw. staatlich anerkannter Pflegefachmann

Die Kosten werden über den Pflegeausbildungsfonds übernommen. Daneben ist eine Kostenbeteiligung über die Agentur für Arbeit sowie über die Jobcenter möglich.

  • Pflegeausbildungsfonds
  • Agentur für Arbeit und Jobcenter
  • Schulgesetz – SchulG M-V
  • Verordnung für Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulverordnung – PschVO M-V)
  • Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG)
  • Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG – Rahmenlehrpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht –
    Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung
  • Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflAPrV
  • Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung – PflAFinV
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ISBW gGmbH

Ausbildungsinhalte:

Theoretischer und praktischer Unterricht:

Die Theorie-Stunden verteilen sich innerhalb der gesamten Ausbildung gemäß Anlage 6 PflAPrV: