Ausbildung zu Kranken- und Altenpflegehelfer*in

Maßnahme im Überblick

Die Ausbildung zur Kranken- und Altenpflegehelfer*in ist ein erster wichtiger Schritt in das Berufsfeld der Pflege. Als unersetzlicher Teil eines Pflegeteams unterstützen Sie Pflegefachkräfte bei der fachgerechten Pflege von Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen, in der ambulanten Pflege oder auch Patient*innen im Krankenhaus.

Sie tragen dazu bei, dass sich zu Pflegende wohl fühlen, gehen auf Wünsche und Bedürfnisse, aber auch auf Eigenheiten der zu Pflegenden und ihrer Angehörigen ein. Wenn Sie gern mit Menschen in Kontakt sind, die Ihre Hilfe benötigen, ist die Pflege ganz sicher ein Arbeitsfeld mit Zukunft für Sie.

Um den Ausbildungsverlauf für Sie so reibungslos wie möglich zu gestalten, haben wir seit dem 01. Mai 2024 die psychosoziale Begleitung bei uns am Institut etabliert. Treffen Sie unsere Kollegin Ann Wenske-Radvan und besprechen Sie mit ihr Ihre Anliegen – egal ob privat oder beruflich.

  • Erstauszubildende
  • Interessierte an einem Berufsfeld in der Pflege
  • gesundheitliche und persönliche Eignung für eine Ausbildung / Umschulung in der Kranken- und Altenpflegehilfe  und
  • Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand

alternativ:

  • eine mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit in der Alten- oder Krankenpflegehilfe in einem Krankenhaus oder in zugelassenen Pflegeeinrichtungen.

 

Die Ausbildung erfolgt als Vollzeitmaßnahme im Umfang von 18 Monaten und ist gleichermaßen als berufsbegleitende Umschulung geeignet. Theorie- und Praxisblöcke wechseln sich hierbei ab und sind  inhaltlich, organisatorisch und methodisch sinnvoll aufeinander abgestimmt. 

Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Die Vornoten gehen bei der Bildung der Gesamtnote gemäß §18 Absatz 2 und 3 der Kranken – und Altenpflege-verordnung zu einem Anteil von 1/3 ein.

Staatlich anerkannter Abschluss als Kranken- und Altenpflegehelfer*in

Es ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter möglich. Bei Übernahme des Schulgeldes durch das Land MV ist keine Schulgeldzahlung für Erstauszubildendende erforderlich.

Die Maßnahme erfüllt die Voraussetzungen für eine Förderung durch die Agentur für Arbeit und Jobcenter.

In unserem „Redezeit“-Angebot haben unsere Pflege-Auszubildenden die Möglichkeit, jeden Dienstag oder nach Vereinbarung in Neustrelitz ihre privaten oder beruflichen Anliegen zu besprechen und abzulegen. Ann Wenske-Radvan steht Ihnen im Rahmen des vom Land MV und der EU kofinanzierten Projektes „ATTrAK“ für psychosoziale Beratung zur Verfügung.

Ansprechpartnerin:
Ann Wenske-Radvan
Projektkoordinatorin „Psychosoziale Prozessbegleitung & Ausbildungsverbund“
Markt 12
0381 205209
ann.wenske-radvan@isbw.de

  • Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.September 2010, letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2019 (GVOBl. M-V S. 719, ber. 2000 S. 864)
  • Verordnung für Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulverordnung – PschVO M-V) vom 2. Juni 2010, letzte Änderung vom 25.02.2022
  • Verordnung über den Beruf der Kranken- und Altenpflegehelferin und des Kranken- und Altenpflegehelfers vom 16.08.2004, letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert, § 10a und Anlage 6 eingefügt, Anlagen 4 und 5 neu gefasst durch Verordnung vom 1. März 2021 (GVOBl. M-V S. 206)
  • Verordnung zur Änderung der Kranken- und Altenpflegehelferverordnung vom 1. März 2021
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ISBW gGmbH

Kursinhalte und Stunden: