Ausbildung zu Kranken- und Altenpflegehelfer*in

Maßnahme im Überblick

Die Ausbildung zur Kranken- und Altenpflegehelfer*in ist ein erster wichtiger Schritt in das Berufsfeld der Pflege. Als unersetzlicher Teil eines Pflegeteams unterstützen Sie Pflegefachkräfte bei der fachgerechten Pflege von Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen, in der ambulanten Pflege oder auch Patient*innen im Krankenhaus.

Sie tragen dazu bei, dass sich zu Pflegende wohl fühlen, gehen auf Wünsche und Bedürfnisse, aber auch auf Eigenheiten der zu Pflegenden und ihrer Angehörigen ein. Wenn Sie gern mit Menschen in Kontakt sind, die Ihre Hilfe benötigen, ist die Pflege ganz sicher ein Arbeitsfeld mit Zukunft für Sie.

  • Erstauszubildende
  • Interessierte an einem Berufsfeld in der Pflege
  • gesundheitliche und persönliche Eignung für eine Ausbildung / Umschulung in der Kranken- und Altenpflegehilfe  und
  • Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand

alternativ:

  • eine mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit in der Alten- oder Krankenpflegehilfe in einem Krankenhaus oder in zugelassenen Pflegeeinrichtungen.

 

Die Ausbildung erfolgt als Vollzeitmaßnahme im Umfang von 18 Monaten und ist gleichermaßen als berufsbegleitende Umschulung geeignet. Theorie- und Praxisblöcke wechseln sich hierbei ab und sind  inhaltlich, organisatorisch und methodisch sinnvoll aufeinander abgestimmt. 

Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Die Vornoten gehen bei der Bildung der Gesamtnote gemäß §18 Absatz 2 und 3 der Kranken – und Altenpflege-verordnung zu einem Anteil von 1/3 ein.

Staatlich anerkannter Abschluss als Kranken- und Altenpflegehelfer*in

5.336,44 Euro

Die Maßnahme erfüllt die Voraussetzungen für eine Förderung durch die Agentur für Arbeit und Jobcenter.

  • Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.September 2010, letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2019 (GVOBl. M-V S. 719, ber. 2000 S. 864)
  • Verordnung für Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulverordnung – PschVO M-V) vom 2. Juni 2010, letzte Änderung vom 25.02.2022
  • Verordnung über den Beruf der Kranken- und Altenpflegehelferin und des Kranken- und Altenpflegehelfers vom 16.08.2004, letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert, § 10a und Anlage 6 eingefügt, Anlagen 4 und 5 neu gefasst durch Verordnung vom 1. März 2021 (GVOBl. M-V S. 206)
  • Verordnung zur Änderung der Kranken- und Altenpflegehelferverordnung vom 1. März 2021
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ISBW gGmbH

Kursinhalte und Stunden:

Inhalte des theoretischen und praktischen Unterrichts Stunden
Theoretische Grundlagen in das pflegerische Handeln einbeziehen
180
An der personen- und situationsbezogenen Pflege mitwirken
260
Handeln in Notfällen, Erste Hilfe
20
Kommunikation in der Pflege
40
Gesundheitsförderung und Prävention, Rehabilitation
40
Kranke und alte Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen
100
Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim pflegerischen Handeln berücksichtigen
40
Berufliches Selbstverständnis entwickeln
40
Zur freien Gestaltung des Unterrichts
80
Stundenanzahl Theorie gesamt
800
Praktische Ausbildung Stunden
Stundenanzahl praktische Ausbildung gesamt
1.400
davon:
Krankenhaus
560
Stationäre Altenhilfe
560
Ambulanter Pflegedienst
240
Stunden zur freien Verteilung
40